Seit 2005 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2008 auch als Rentenberaterin registriert. Das Renten- und Schwerbehindertenrecht sowie das Recht des Versorgungsausgleichs bilden die Schwerpunkte meiner Tätigkeit. Diese Rechtsgebiete werden häufig als komplex und unübersichtlich empfunden. Durch meine Spezialisierung in Verbindung mit regelmäßigen Fortbildungen halte ich mein Fachwissen stets auf aktuellem Niveau. Als Rechtsanwältin und Rentenberaterin vertrete ich meine Mandanten außergerichtlich in Antrags- oder Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden, Leistungsträgern und vor den Sozialgerichten oder Familiengerichten.